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CORAX Magazin für Kinder- und Jugendarbeit

10.09.2010
Anerkennungsverfahren

Wer kann sich als Einsatzstelle zur Verfügung stellen?

 

Die Anerkennung als potenzielle Einsatzstelle knüpft der Landesverband Soziokultur an folgende Bedingungen.
Die jeweilige Einrichtung muss

  1. die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetz und des Bundes zur Durchführung eines FSJ anerkennen,
  2. im Bereich der Soziokultur oder angrenzenden Feldern tätig sein,
  3. die Ziele des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. lt. Satzung teilen und mittragen,
  4. die Absicherung des monatlichen Eigenanteils garantieren ( 350,00 EURO pro Freiwilligenplatz und Monat ) und
  5. eine hauptamtliche adäquate Betreuung der/s Freiwilligen am Einsatzort sicherstellen.

Die Mitgliedschaft im Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. ist keine Bedingung für eine Anerkennung als Einsatzstelle.

 
Aktuelle Richtlinie für FSJ in Sachsen hier zum Download

 

Wie verläuft das Anmeldeverfahren?

 
 Anmeldung als Einsatzstelle
   
Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars und bleibt stets bezogen auf ein FSJ.K- Jahr. Der Zeitraum eines Durchgangs erstreckt sich jeweils vom 01. September bis zum 31. August des Folgejahres.
 

Bei erstmaliger Bewerbung sind der Anmeldung folgende Ergänzungen beizulegen:

  • Begründung der Absicht, als Einsatzstelle zu fungieren
  • Kurzdarstellung des Hauskonzeptes (Organisations-/ Trägerstruktur; Einbindung in regionale Strukturen; Zielsetzung; Aufgabenfelder/ Tätigkeitsbereiche; Zielgruppen)
  • Benennung der potenziellen Aufgaben- und Erprobungsfelder für die/den Freiwillige/n (mit der Darstellung der erwarteten Kompetenzen und unter Beachtung des soziokulturellen Tätigkeitsschwerpunktes).
  Änderungen und Aktualisierungen sind der erneuten Anmeldung stets beizufügen.
  Die Anmeldung für den FSJ-Kultur-Durchgang schicken Sie bis zum 31. März an den:
 
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
FSJ-Kultur
Stauffenbergallee 5 b
01099 Dresden
 
 Bestätigung als potenzielle Einsatzstelle
 
  Anhand der Anmeldung und gegebenenfalls nach Besichtigung der Einrichtung vor Ort entscheidet der Landesverband bis zum 30. Juni des Jahres über die Aufnahme als Einsatzstelle für das FSJ im Kulturbereich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung und Besetzung als Einsatzstelle.
 
Besetzung der FSJ-Kultur-Einsatzstelle
   
 

Die Besetzung der Einsatzstellen erfolgt mit der konkreten Zuordnung einer/ eines jungen Freiwilligen qua Kooperationsvertrag. Diesem Vertrag geht ein zweistufiges Auswahlverfahren voraus, das an folgenden Kriterien orientiert wird:

  • Gesamtzahl der ausfinanzierten Freiwilligenplätze
  • Interessen und Stärken der jungen Freiwilligen
  • in Abstimmung mit den Tätigkeitsfeldern der Einsatzstellen.
Begleitendes Lexikon - einfach die Maus drüber