Anerkennungsverfahren
Wer kann sich als Einsatzstelle zur Verfügung stellen? |
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Die Anerkennung als potenzielle Einsatzstelle knüpft der Landesverband Soziokultur an folgende Bedingungen.
Die Mitgliedschaft im Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. ist keine Bedingung für eine Anerkennung als Einsatzstelle. |
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| Aktuelle Richtlinie für FSJ in Sachsen hier zum Download | |
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Wie verläuft das Anmeldeverfahren? |
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| Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars und bleibt stets bezogen auf ein FSJ.K- Jahr. Der Zeitraum eines Durchgangs erstreckt sich jeweils vom 01. September bis zum 31. August des Folgejahres. | |
Bei erstmaliger Bewerbung sind der Anmeldung folgende Ergänzungen beizulegen:
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| Änderungen und Aktualisierungen sind der erneuten Anmeldung stets beizufügen. | |
| Die Anmeldung für den FSJ-Kultur-Durchgang schicken Sie bis zum 31. März an den: | |
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.
FSJ-Kultur Stauffenbergallee 5 b 01099 Dresden |
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| Anhand der Anmeldung und gegebenenfalls nach Besichtigung der Einrichtung vor Ort entscheidet der Landesverband bis zum 30. Juni des Jahres über die Aufnahme als Einsatzstelle für das FSJ im Kulturbereich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung und Besetzung als Einsatzstelle. | |
Die Besetzung der Einsatzstellen erfolgt mit der konkreten Zuordnung einer/ eines jungen Freiwilligen qua Kooperationsvertrag. Diesem Vertrag geht ein zweistufiges Auswahlverfahren voraus, das an folgenden Kriterien orientiert wird:
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