Unser Wettbewerb - Heimat erfinden!



CORAX Magazin für Kinder- und Jugendarbeit

11.03.2010
Mitgliedschaft
Interesse an einer Mitgliedschaft?
 

Die Grundlagen einer Mitgliedschaft in unserem Verband regelt die Satzung. Die Mitgliedschaft schließt einen Jahresbeitrag ein, der der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen ist.
Ordentliche Mitglieder können ausschließlich gemeinnützige Vereine gemäß Satzungszweck sein. Jede(r) jedoch – ob natürliche Person oder Institution –, der sich für die Förderung soziokultureller Belange einsetzen will, kann assoziiertes Mitglied bei uns werden und so die Bedeutung der Soziokultur in Sachsen stärken.
Über die Aufnahme in den Landesverband Soziokultur Sachsen entscheidet die Mitgliederversammlung nach einem Votum des Vorstandes. Zunächst muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Die MitarbeiterInnen der Landesgeschäftsstelle stehen für ein vorausgehendes Gespräch jederzeit gern zur Verfügung und geben Auskunft über den Termin der nächsten Mitgliederversammlung, auf der über die Mitgliedschaft befunden werden kann.
Anträge auf Mitgliedschaft unter Hinzufügung der eigenen Satzung und anschaulichen Informationsmaterials sind bitte an folgende Adresse zu richten:

Landesverband Soziokultur Sachsen e. V.
Landesgeschäftsstelle
Stauffenbergallee 5 b
01099 Dresden

Der Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. ist landesweit anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

 

Antrag
 

Sie können hier den Antrag in verschieden Varianten benutzen. Entweder sie laden den Antrag als WORD-Dokukment oder als PDF-Datei herunter und drucken den Antrag, füllen diesen aus und schicken diesen an oben angegebene Adresse. Mit dem Versenden des Antrages erkennen Sie die Satzung des Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. ausdrücklich an. Eine Zusendung via Email ist nicht möglich, da der Antrag leider im Original und unterschrieben vorliegen muss.

 
Antrag als Word-Dokument Antrag als PDF Datei