| Interesse an einer Mitgliedschaft? |
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Die Grundlagen einer Mitgliedschaft in
unserem Verband regelt die Satzung.
Die Mitgliedschaft schließt einen Jahresbeitrag ein, der der aktuellen
Gebührenordnung zu entnehmen ist.
Ordentliche Mitglieder können ausschließlich gemeinnützige
Vereine gemäß Satzungszweck sein. Jede(r) jedoch – ob
natürliche Person oder Institution –, der sich für die
Förderung soziokultureller Belange einsetzen will, kann assoziiertes
Mitglied bei uns werden und so die Bedeutung der Soziokultur in Sachsen
stärken.
Über die Aufnahme in den Landesverband Soziokultur Sachsen entscheidet die
Mitgliederversammlung nach einem Votum des Vorstandes. Zunächst muss ein
schriftlicher Antrag eingereicht
werden. Die MitarbeiterInnen der Landesgeschäftsstelle stehen für ein
vorausgehendes Gespräch jederzeit gern zur Verfügung und geben Auskunft über
den Termin der nächsten Mitgliederversammlung, auf der über die Mitgliedschaft
befunden werden kann.
Anträge auf Mitgliedschaft unter Hinzufügung der eigenen Satzung
und anschaulichen Informationsmaterials sind bitte an folgende Adresse
zu richten:
Landesverband Soziokultur
Sachsen e. V.
Landesgeschäftsstelle
Stauffenbergallee 5 b
01099 Dresden |
Der Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. ist landesweit
anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. |
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| Antrag |
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Sie können hier den Antrag in verschieden
Varianten benutzen. Entweder sie laden den Antrag als WORD-Dokukment
oder als PDF-Datei herunter und drucken den Antrag, füllen diesen
aus und schicken diesen an oben angegebene Adresse. Mit dem Versenden
des Antrages erkennen Sie die Satzung des
Landesverband
Soziokultur Sachsen e. V. ausdrücklich an. Eine Zusendung via
Email ist nicht möglich, da der Antrag leider im Original und
unterschrieben vorliegen muss. |
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Antrag
als Word-Dokument |
Antrag
als PDF Datei |
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