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CORAX Magazin für Kinder- und Jugendarbeit

10.09.2010
Pflichten der Freiwilligen

Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages sind Sie Arbeitnehmer/in des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. Ihr Arbeitsverhältnis ist befristet auf ein Jahr; es beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August des Folgejahres.
Um eine korrekte Anmeldung Ihrer Person als Arbeitnehmer/in zu ermöglichen, geben Sie NACH VERTRAGSSCHLUSS beim Träger Ihre Lohnsteuerkarte ab und die Sozialversicherungsnummer zur Kenntnis.

Ihre Aufgaben im FSJ-Kultur bestehen zum einen in der Unterstützung des Alltagsgeschäftes Ihrer Einsatzstelle. Zum anderen entwickeln Sie, unterstützt durch Ihre Einsatzstelle, ein eigenes Jahresprojekt, das es ebenso umzusetzen wie auszuwerten gilt.

Die Arbeitszeit beinhaltet eine durchschnittliche 40-Stunden-Woche.
Ebenso sind im Rahmen der Arbeitszeit 25 Bildungstage wahrzunehmen. Diese werden in 3 Wochenseminaren à 7 Tage in der konzeptionellen Verantwortung des Trägers durchgeführt und bedeuten eine inhaltliche Ergänzung Ihrer Arbeit im FSJ-Kultur.

 
Begleitendes Lexikon - einfach die Maus drüber