Förderung & Finanzierung Inklusion

Untenstehend finden Sie ein Auswahl an Fördermöglichkeiten. Dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Gern können Sie uns Ihre Tipps und Förderhinweise zusenden, damit wir sie hier veröffentlichen. Grundsätzlich möchten wir Sie dazu anregen, Ihre Vorhaben nicht nur bei offensichtlich inklusionsspezifischen Förderrichtlinien einzureichen, sondern diese explizit in den Programmen der einschlägigen Kulturförderung unterzubringen. Nur so wird inklusive Kulturarbeit ein regulärer Bestandteil der Kulturförderung und somit zur „Normalität“. 

Projektförderung

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Inhalt der Richtlinie ist die Förderung der im SLAP (Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes in Abgrenzung zur Umsetzung rein integrativer Maßnahmen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderumfang:

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen. Gefördert werden Sachausgaben, Fremdleistungen, Personalausgaben, Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Antragsverfahren:

Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank) eingereicht werden. Anträge sind laufend möglich.

Weitere Informationen zur Richtlinie:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17310-RL-Inklusion#ef

Antrag stellen: 
https://www.sab.sachsen.de/vereine/förderprogramme/förderung-inklusiver-maßnahmen.jsp?topicID=73036

Freistaat Sachsen: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (RL Teilhabe)

Mit dem Förderprogramm soll die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben verbessert werden, die Selbsthilfe gestärkt sowie Dienste und offene Angebote weiterentwickelt werden.

Gefördert werden Sach- und Personalkosten.
Zuschüsse können maximal 80 Prozent des Projektvolumens betragen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre.
 

Ansprechpartner:

Landesdirektion Sachsen
Edeltraut Höfer
Tel.: 0371 532 - 2375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Rebekka Fischer
Tel.: 0371 532 - 1228
Fax: 0371 53227 - 1228
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

weitere Informationen zur Förderrichtlinie

Antragsformular

Aktion Mensch: Förderaktion "Noch viel mehr vor"

Mit der Aktion werden regionale Projekte gefördert, die zur Inklusion beitragen, die Brücken zwischen Kulturen, Milieus und Generationen schlagen und mit denen individuelle Potenziale gestärkt werden. Zielgruppen der Förderung sind Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder und Jugendliche.

Ein Projekt kann mit maximal 5.000 € bezuschusst werden.
Eigen- bzw. Drittmittel sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Gefördert werden Honorar- und Sachkosten.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen.

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Aktion Mensch: Förderschwerpunkt Inklusion

Ziel dieses Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen, in denen frei gemeinnützige Träger aus der Behindertenhilfe mit Partnern aus Kommunen, Unternehmen oder anderen Organisationen kooperieren und gemeinsame Aktivitäten anstoßen z.B. in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Freizeit und Barrierefreiheit.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von Anfang an Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt an Planung und Realisierung des Projektes beteiligt sind.

Die Förderung kann für die Planungsphase oder die Realisierungsphase beantragt werden.

Planungsphase
Förderhöhe: maximal 15.000 €
Förderzeitraum: maximal 12 Monate

Realisierungsphase
Förderhöhe: maximal 250.000 € plus maximal 50.000 € für Maßnahmen von Barrierefreiheit
Förderzeitraum: maximal drei Jahre

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Aktion Mensch: Projektförderung

Mit der Projektförderung werden gesellschaftliche Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung in den Bereichen Sport, Kunst, Kultur und Aufklärung gefördert. Förderfähig sind: Personal-, Honorar-, Sach- und Investitionskosten sowie Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit (z.B. Gebärdendolmetscher, Audiodeskription, Assistenz).

Zuschüsse können maximal 70 Prozent des Projektvolumens und maximal 250.000 € betragen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre.
Zusätzlich können maximal weitere 50.000 € Fördermittel zur Herstellung von Barrierefreiheit beantragt werden.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie freie gemeinnützige Organisationen, die die Lebenssituation von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.

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Aktion Mensch: Kinder- und Jugendförderung

Mit der Kinder- und Jugendförderung sollen Chancen junger Menschen auf Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben verbessert und die Persönlichkeitsbildung unterstützt werden. Die Förderung orientiert sich dabei am lokalen Bedarf sowie an qualitativ überzeugenden Konzepten. Zukunftsorientierte Ideen und präventive Aktivitäten haben gute Chancen, gefördert zu werden. Gefördert wird in den Bereichen: Projekte, Starthilfe und Investitionen.

Bezuschusst werden Personal- und Honorarkosten sowie projektbezogene Sachkosten für längstens drei Jahre.
Der Fördersatz beträgt maximal 70 Prozent bei einer Höchstfördersumme von 250.000 €.
Zusätzlich können bis zu 50.000 € für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit beantragt werden.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe, die über eine Anerkennung gemäß Paragraph 75 des SGB VIII verfügen oder diese beantragt haben.

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Aktion Mensch: Förderfinder

Mit dem Förderfinder können Interessierte passende Förderangebote der Aktion Mensch für ihre Vorhaben recherchieren.

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Investitionsförderung

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Inhalt der Richtlinie ist die Förderung der im SLAP (Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention) definierten Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Ansatzes in Abgrenzung zur Umsetzung rein integrativer Maßnahmen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit,
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Aspekten des Wirkens der antragsberechtigten Einrichtungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst landesfinanzierten Forschungseinrichtungen und die institutionell geförderten Kultureinrichtungen.

Förderumfang:

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. In begründeten Einzelfällen kann die Förderung, soweit keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, bis zu 100 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben betragen. Gefördert werden Sachausgaben, Fremdleistungen, Personalausgaben, Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Antragsverfahren:

Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank) eingereicht werden. Anträge sind laufend möglich.

Weitere Informationen zur Richtlinie: 
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17310-RL-Inklusion#ef

Antrag stellen: 
https://www.sab.sachsen.de/vereine/förderprogramme/förderung-inklusiver-maßnahmen.jsp?topicID=73036

 

Freistaat Sachen: Barrierefreies Bauen, Lieblingsplätze für alle

Ziel des Förderprogramms ist es Barrieren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen zu beseitigen um Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Gefördert werden kleine Investitionen im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Vorhaben werden mit maximal 25.000 € gefördert.
Ein Eigenanteil ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Betreiber (auch Mieter oder Pächter) der öffentlich zugänglichen Einrichtung.
Diese reichen bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt eine kurze Beschreibung des Vorhabens ein.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten.

Ansprechpartner der Landkreise bzw. kreisfreien Stadt

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Aktion Mensch: Förderaktion Barrierefreiheit

Gefördert werden kleinere Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit, die bis zu 15.000 € kosten zum Beispiel Rampen, Treppenlifte, Leitsysteme, barrierefreie Sanitärräume oder technische Gebrauchsgegenstände.

Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 €.

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen.

weitere Informationen

Verband der Körperbehinderten Dresden

Der Verband der Körperbehinderten der Stadt Dresden unterstützt Dresdner Geschäfte, Restaurants, Stadtteilzentren, Kulturstätten usw., um mit wenigen Mitteln Barrierefreiheit zu schaffen. Gegen eine Schutzgebühr überlässt der Verband dauerhaft eine mobile Rampe. Mindestvoraussetzung sind eine Türbreite von mindestens 75 cm sowie maximal 2 zu überwindende Eingangsstufen. Bei Aufgabe des Geschäftes bzw. wenn die Rampe nicht mehr benötigt wird, wird die Rampe zurückgenommen und die Schutzgebühr zurückerstattet.  Es kommen verschiedene Rampengrößen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zum Einsatz.

Weitere Informationen:
http://www.kompass-dresden.org/dresden-infos/geschaefte-mit-rampe/

 

Außerdem bietet der Verband RollstuhlfahrerInnen eine Rampe zur Ausleihe an, mit der 1 bis 2 Stufen überwunden werden können. Die Rampe ist 870 mm lang und 830 mm breit. Gefaltet passt sie in eine dazugehörige Rollstuhltasche und kann mit ihm transportiert werden.

Weitere Informationen:
http://www.kompass-dresden.org/angebote-dresden/a-z/

Sozialhelden: Tausendundeine Rampe

Als Ortsbetreiber kann man sich um eine mobile Rampe „bewerben“. Die Vergabe erfolgt aufgrund von Vorschlägen durch Betroffene. Mit dieser mobilen Rampe kann ein Höhenunterschied von maximal 25cm überwunden werden. Momentan sind keine Rampen verfügbar.

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Personal- bzw. Arbeitsplatzförderung

Dienstleistungsnetzwerk support in Sachsen

support ist ein Dienstleistungsnetzwerk für sächsische Unternehmen, das alle Leistungen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen aus einer Hand bietet.

Seit August 2015 steht support an den Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig Unternehmen mit Tat und Rat zur Verfügung.

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Integrationsämter

Die örtlichen Integrationsämter beraten und unterstützen sowohl behinderte Menschen als auch Arbeitgeber bei der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben.

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Arbeitsagenturen

Die örtlichen Arbeitsagenturen beraten und unterstützen sowohl behinderte Menschen als auch Arbeitgeber bei der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben.

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