Unser Wettbewerb - Heimat erfinden!

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CORAX Magazin für Kinder- und Jugendarbeit

04.02.2012
Rechte der Freiwilligen

Während Ihrer Tätigkeit als FSJ-Kultur-Teilnehmende/r erhalten Sie vertraglich festgelegte Bezüge (Taschengeld, Unterkunfts- und Verpflegungspauschale).
Zudem besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes durch die Familienkasse.

Für den Zeitraum der FSJ-Teilnahme bleiben Sie sozialversichert. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden durch den Träger geleistet. Einzige Bedingung: mit Aufnahme der FSJ-Kultur-Tätigkeit werden Sie als eigenständiges Mitglied in der Krankenkasse IHRER WAHL angemeldet. Die Fortführung einer Familienversicherung ist im Rahmen des FSJ nicht möglich.

Bezogen auf ein Jahr haben Sie Anspruch auf 26 Tage Urlaub, in der Umsetzung jeweils abzustimmen mit Ihrer Einsatzstelle.

Für Ihre zukünftigen Bewerbungen erhalten Sie nach Abschluss des FSJ-Kultur zudem ein Zertifikat, das über Ihre konkreten Arbeitsinhalte und Leistungen informiert.

 
Begleitendes Lexikon - einfach die Maus drüber